Forschungsaufgaben (vor Entfristung: 50%, nach Entfristung: 30%):
- Forschungsarbeiten im Bereich allgemeine Soziologie und soziologische Theorie, die anschlussfähig an das Forschungsprofil des Arbeitsbereichs sind; Einwerbung von Drittmitteln; Publikationstätigkeit; Forschungskooperationen im AB sowie auch der Fakultät; Übernahme von Internationalisierungsaufgaben
- forschungsbezogene Aufgaben: Mitarbeit bei der Initiierung und Durchführung von (Drittmittel-)Projekten sowie bei weiteren Aktivitäten des Arbeitsbereichs wie Tagungen und Workshops; Publikationen und Vorträge auf wissenschaftlichen Tagungen
Eigenständige Aufgaben in oder bezogen auf Forschung (20 %):
- die von der*dem Stelleninhaber*in zur eigenen Profilbildung genutzt wird: Profilentwicklung in Forschung
Lehraufgaben (vor Entfristung: 25% nach Entfristung: 45%):
- 4 LVS (bzw. 8 / 9 LVS Lehre nach Entfristung) im Bereich soziologische Theorie und allgemeine Soziologie in den Studiengängen der Fakultät für Soziologie; insbesondere auch Lehre in den Einführungs- und Grundlagenmodulen der Studiengänge Soziologie und Sozialwissenschaften, inklusive Prüfungstätigkeiten und Betreuung von Abschlussarbeiten
- eigenständige Aufgaben in oder bezogen auf Lehre, die von der*dem Stelleninhaber*in zur eigenen Profilbildung genutzt wird: Profilentwicklung in Lehre
- lehrbezogene Aufgaben: Koordination der Lehrplanung des Arbeitsbereichs; Beteiligung an der Koordination der Einführungsmodule
sonstige Aufgaben (5 %):
- Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung
Die Beschäftigung ist der wissenschaftlichen Qualifizierung förderlich.
Während der Tenure-Track-Phase sollen folgende Evaluationskriterien erreicht werde:
- Befähigung zur eigenständigen Forschung und Lehre
- Befähigung zur eigenständigen Einwerbung von Forschungsprojekten
Bei Vorliegen aller geforderten Qualifikationen kann auf die vorgeschaltete Tenure-Phase verzichtet und direkt unbefristet eingestellt werden.
- Vergütung/Besoldung nach E13 TV-L bzw. nach A14 LBesG NRW
- befristet (mit Entfristungsoption) (§ 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG; entsprechend den Vorgaben des WissZeitVG und des Vertrages über gute Beschäftigungsbedingungen kann sich im Einzelfall eine abweichende Vertragslaufzeit ergeben)
- Vollzeit
- unbefristet/befristet: Grundsätzlich soll die Stelle in einem unbefristeten Beamtenverhältnis besetzt werden. Zunächst kann die Stelle im Rahmen der befristeten Tenure-Track-Phase in einem Angestelltenverhältnis auf zwei Jahre befristet besetzt werden. Bei Vorliegen der Evaluationskriterien kann eine direkte Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis erfolgen. Die Übernahme in ein Beamtenverhältnis setzt voraus, dass die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
- interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten
- Vielzahl von Gesundheits-, Beratungs- und Präventionsangeboten
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- fester Dienstort (Bielefeld) ohne Reisetätigkeit
- offene und angenehme Arbeitsatmosphäre
- spannende und abwechslungsreiche Tätigkeiten
- modernes Arbeitsumfeld mit digitalen Prozessen
- vielfältige Angebote (Mensa, Cafeteria, Restaurants, Uni-Shop, Geldautomaten etc.)